Klimaziel-Navigator
Software für Transformationspläne
Die Software, die Ihren Weg zur Klimaneutralität plant.
Sie zeigt, welche Maßnahmen Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune ans Klimaziel bringen, was sie kosten und wann Sie was tun müssen. Ändert sich etwas, rechnet sie sofort neu.
Für den Testzugang brauchen wir nur Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, um die Zugangsdaten zu schicken.
Alles auf einem Bildschirm, gemeinsam in der Videokonferenz durchspielbar. Beispielwerte.
Warum der Navigator
Sechs Gründe für den Navigator
Nimmt Arbeit ab
CO₂-Bilanz, Fahrplan und fertiger Bericht mit rund 30 Seiten aus einem Werkzeug.
Bringt ans Ziel
Zeigt Jahr für Jahr, ob und wann Sie Ihr Klimaziel erreichen.
Schaut voraus
Plant bis 2045, mit CO₂-Preis und steigenden Energiekosten.
Kosten im Blick
Zeigt, welche Maßnahme Geld spart und welche Geld kostet.
Budget im Blick
Verteilt die Investitionen so, dass Ihr Jahresbudget eingehalten wird.
Geht Änderungen mit
Wird eine Maßnahme verschoben, sehen Sie sofort, was das für Ihr Ziel bedeutet.
Der Unterschied
Eine CO₂-Bilanz zählt. Der Navigator plant den Weg.
Software für die CO₂-Bilanz beantwortet, wie viel CO₂ Sie heute ausstoßen. Für die Geschäftsführung, die Bank und den Förderantrag zählt, was daraus folgt.
| Reine CO₂-Bilanz | Klimaziel- Navigator | |
|---|---|---|
| Zeigt, wie viel CO₂ Sie heute ausstoßen | ✓ | ✓ |
| Plant, welche Maßnahme wann kommt | – | ✓ |
| Rechnet Kosten und Ersparnis jeder Maßnahme | – | ✓ |
| Hält Ihr Budget je Jahr ein | – | ✓ |
| Zeigt sofort, was eine Verschiebung bewirkt | – | ✓ |
| Prüft, ob Ihr Stromanschluss reicht | – | ✓ |
| Prüft Fördergeld für den Plan und die Maßnahmen | – | ✓ |
| Fertiger Bericht für Bank, Großkunden und Förderantrag | – | ✓ |
Ein Beispiel mit zwei Standorten
So sinkt der CO₂-Ausstoß
CO₂ in Tonnen pro Jahr. Beispielunternehmen mit frei erfundenen Daten.
Für wen
Wer den Navigator nutzt und warum
Energieberater und Ingenieurbüros
- Weniger Handarbeit: Bilanz, Fahrplan und Bericht aus einem Werkzeug
- Live mit dem Kunden rechnen, statt Tabellen zu bauen
- Fertiger Bericht für den Förderantrag
Umweltbeauftragte und Energiemanager
- Den Klimaschutzfahrplan jedes Jahr einfach fortschreiben
- Fragen von Großkunden und Banken mit Kennzahlen beantworten
- Die Geschäftsführung mit Zahlen überzeugen
Kommunen
- Gebäude und Fuhrpark in einem Plan
- Den Haushalt Jahr für Jahr im Blick
- Förderwege gleich mitgeprüft
Transformationsplan Förderung
Bund und Land zahlen bis zu 70 % für den Plan
Gefördert wird die Erstellung des Transformationsplans durch externe Fachleute. Bundesweit über BAFA EEW Modul 5, in Nordrhein-Westfalen über progres.nrw. Rechnen Sie Ihren Zuschuss aus:
Größenordnung, ohne Gewähr, Stand 23.10.2026. Die Programme fördern dieselbe Leistung und werden nicht addiert. Quellen unten unter Datenherkunft.
Wichtig: Erst die Förderung beantragen, dann den Auftrag erteilen. Ein vorher unterschriebenes Angebot kostet beim Bund die Förderung.
Ablauf
In vier Schritten zum Transformationsplan
Erfassungsbogen
Sie tragen Verbräuche, Anlagen und Fahrzeuge ein, im Browser oder auf Papier.
CO₂-Bilanz
Wir rechnen aus, wie viel CO₂ jeder Standort heute ausstößt.
Fahrplan
Wir spielen Maßnahmen, Budget und Zeitpunkte gemeinsam mit Ihnen durch.
Bericht und Antrag
Sie erhalten den fertigen Plan und Unterstützung beim Förderantrag.
Bericht auf Knopfdruck
Rund 30 Seiten, verständlich aufbereitet. Drei Seiten aus dem Beispiel:



Unabhängig gerechnet
Testen Sie den Navigator
Testzugang oder Vorführung per Videokonferenz. Sie erhalten eine Rückmeldung von Detlef Kranke persönlich.
Kurz gefragt
Was ist ein Transformationsplan?
Ein Fahrplan, wie ein Unternehmen seinen CO₂-Ausstoß Schritt für Schritt bis 2045 auf nahezu null senkt: mit Bestandsaufnahme, Zielen, Maßnahmen, Kosten und Zeitplan. Bund und Land fördern seine Erstellung.
Wann darf ich den Auftrag vergeben?
Erst nach dem Förderbescheid. Beim Bund ist schon ein vorher unterschriebenes Angebot förderschädlich, auch mit Rücktrittsrecht. Auch in NRW darf erst nach der Entscheidung beauftragt werden.
Bekommen Kommunen Förderung?
Nicht über BAFA Modul 5; Städte, Gemeinden und ihre Eigenbetriebe sind dort ausgeschlossen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke nicht. Für Kommunen kommt die Kommunalrichtlinie in Betracht, etwa eine Fokusberatung für eigene Gebäude.
Muss mein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht schreiben?
Pflicht ist der Bericht nach der EU-Richtlinie CSRD nur noch ab mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz. Klimafragen von Großkunden und Banken kommen trotzdem. Der Plan liefert die Kennzahlen dafür, passend zum freiwilligen EU-Standard für kleine und mittlere Unternehmen.
Für Städte und Gemeinden: Klimapfad für Kommunen zeigt den Klimaschutzplan als Webseite für Bürger.
Weiterlesen
Was sonst noch über Ihre Maßnahmen entscheidet
Wirtschaftlichkeit PV
Welche Dächer und Standorte sich wirklich rechnen.
Zur Analyse →PV für Kommunen
Photovoltaik auf kommunalen Dächern, finanziert über Investoren.
Zur Seite →Energiepolitik-Radar
Welche Gesetze und Förderprogramme auf Ihre Vorhaben zulaufen.
Zum Radar →Wissensdatenbank
Fachbeiträge zu Lastgang, Speicher, Netzanschluss und Förderung.
Zur Datenbank →Module der Plattform
Die Rechenplattform StorageValue Pro hinter unseren Analysen.
Zu den Modulen →Datenherkunft
Stand aller Angaben: 23.10.2026. Nächste Prüfung: Januar 2027, bei Änderung eines Programms sofort. Maschinenlesbar in datenstand_transformationsplan.json.
| Angabe | Quelle | Weg zur Fundstelle | Stand | Nächste Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| BAFA EEW Modul 5: Förderquoten 40/50/60 %, +10 Punkte im Netzwerk, Höchstbetrag 60.000 € bzw. 90.000 €, Pflichtbestandteile (THG-Bilanz je Standort, Ziel 2045, mind. −40 % Scope 1 und 2 in zehn Jahren, Maßnahme mit Anlagen-/Prozessbezug), Kommunen ausgeschlossen, Beauftragung erst nach Bescheid, laufende Antragstellung | VDI/VDE-IT, Förderrahmen Transformationsplan · Richtlinie vom 25.01.2024 (PDF) | wettbewerb-energieeffizienz.de → Menü Transformationsplan → Förderrahmen → Abschnitte „Was wird gefördert?“, „Wer wird gefördert?“, „Wie wird gefördert?“ (HTML-Seite) | abgerufen 23.10.2026 | Januar 2027 |
| progres.nrw Klimaschutztechnik 6.3.6.3: Antragsberechtigte (produzierendes Gewerbe WZ 1–2 und 10–33, bis 2.500 Beschäftigte), groß 50 %, klein 70 %, Höchstgrenze 45.000 €, anbieterneutral, qualifizierte Beratungsperson, einmal je Betriebsstätte, Richtlinie außer Kraft am 30.06.2027 | Bezirksregierung Arnsberg, Förderung von Transformationskonzepten · Förderrichtlinie (PDF) | bra.nrw.de → Energie, Bergbau → Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende → Förderbereiche → Konzeptförderung → Förderung von Transformationskonzepten (HTML-Seite) | abgerufen 23.10.2026, Richtlinie vom 20.08.2026 | Januar 2027, spätestens 30.06.2027 |
| progres.nrw 6.3.6.3: groß 50 %, mittel 60 %, klein 70 %, Förderhöchstgrenze 45.000 € je Unternehmen | recht.nrw.de, Richtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik (Fassungsübersicht) · recht.nrw.de, Fassung gültig ab 02.09.2026 | recht.nrw.de → Richtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik → Fassung gültig ab 02.09.2026 (MB.NRW 2026 Nr. 234, ausgefertigt 20.08.2026) → PDF-Ausdruck → Nr. 6.3.6.3 | Fassung gültig ab 02.09.2026, geprüft 23.10.2026 | Januar 2027, spätestens 30.06.2027 |
| Kommunalrichtlinie: Fokusberatung Klimaschutz (Nr. 4.1.1 b, z. B. eigene Liegenschaften) 70 %, finanzschwache Kommunen 90 %; antragsberechtigt Kommunen und Betriebe mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung | klimaschutz.de, Fokusberatungen Klimaschutz · NKI-Förderquotentabelle, gültig ab 01.11.2024 (PDF) | klimaschutz.de → Förderung der NKI → Förderprogramme → Kommunalrichtlinie → Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz → Fokusberatung Klimaschutz (HTML-Seite) | abgerufen 23.10.2026 | Januar 2027 |
| CSRD nach Omnibus I: Berichtspflicht nur noch über 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. € Umsatz; Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470, vom Rat am 24.02.2026 verabschiedet, im Amtsblatt am 26.02.2026 | Rödl & Partner, Omnibus-Änderungsrichtlinie im Amtsblatt · IHK Schleswig-Holstein, EU-Omnibus | Fachbeiträge; amtlicher Text: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2026/470 | abgerufen 23.10.2026 | Januar 2027 und bei deutscher Umsetzung (Frist 19.03.2027) |
| VSME: Empfehlung (EU) 2025/1710 der Kommission vom 30.07.2025; Banken und berichtspflichtige Unternehmen sollen Anfragen an KMU möglichst auf VSME beschränken | IHK Braunschweig, Empfehlung zum VSME | Fachbeitrag der IHK; amtlicher Text: Amtsblatt der EU vom 05.08.2025 | abgerufen 23.10.2026 | Januar 2027 und bei Erlass als delegierter Rechtsakt |
| Unternehmensgrößen nach EU-Empfehlung 2003/361/EG (klein: unter 50 Beschäftigte, höchstens 10 Mio € Umsatz oder Bilanzsumme; mittel: unter 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio € Umsatz oder 43 Mio € Bilanzsumme) | BAFA, EEW-Merkblatt 2025 (Verweis auf 2003/361/EG) | Merkblatt → Hinweis zur KMU-Definition | Definition unverändert seit 2003 | Januar 2027 |
| Beispielwerte (1.811 t, −91 %, 3,1 Mio €, +2,3 Mio €, 1,9 Mio € / 597 T€ CO₂-Preis, Netzanschluss ab 2033, Vermeidungskosten je Maßnahme, Bildschirmfotos) | Eigene Beispielrechnung im Klimaziel-Navigator | Navigator → Transformationsplan → Executive Summary, Kapitel 2, 4, 8 und 9 | Navigator-Fassung vom 22.10.2026, gerechnet am 23.10.2026 | bei jeder neuen Navigator-Fassung |