Pflicht für PV-Anlagen über 100 kWp · § 21 EEG

Direktvermarkter finden und vergleichen

Ihre Anlage muss in die Direktvermarktung. Und jetzt?

Der Solarteur baut. Der Netzbetreiber schließt an. Den Vermarkter müssen Sie selbst finden, selbst verhandeln und selbst vergleichen – ohne Preisliste, ohne Vergleichsportal, ohne zweite Meinung.

Vier Fragen, vor denen jeder Betrieb steht

Und auf die es im Netz keine brauchbare Antwort gibt.

Muss ich das überhaupt?

Ab 100 kWp gibt es die EEG-Vergütung nur noch über die Direktvermarktung. Ohne Vertrag mit einem Vermarkter fließt kein Geld. Eine Absenkung dieser Schwelle ist im Gesetzgebungsverfahren.

Wo finde ich einen?

Es gibt kein Verzeichnis und kein Portal. Wir führen eine eigene Liste mit 65 einzeln recherchierten Anbietern – vom bundesweiten Händler bis zum Stadtwerk nebenan, mit Mindestgrößen, Gebieten und Geschäftsmodell.

Was kostet mich das?

Niemand veröffentlicht Preise. Bei unserer Recherche waren sie bei 4 von 65 Anbietern überhaupt belegbar. Alles andere gibt es erst auf Anfrage – und dann in jedem Angebot in einer anderen Einheit.

Wie vergleiche ich das?

Der eine rechnet in Euro je Monat, der nächste in Cent je Kilowattstunde, der dritte in Prozent vom Marktwert. Nebeneinandergelegt ergibt das keine Rangfolge, solange niemand es auf eine Größe umrechnet.

Und Ihr Solarteur? Ist dafür nicht zuständig.

Er baut die Anlage und bekommt die Vermarktung nicht bezahlt. Viele reichen deshalb den Vermarkter weiter, mit dem sie immer arbeiten – nicht den, der zu Ihrer Anlage passt. Genau an dieser Stelle stehen Betriebe allein da.

So sieht es aus, wenn es verglichen ist

Acht Angebote für dieselbe Anlage: 500 kWp, 80 Prozent Eigenverbrauch, 95.000 kWh gehen ins Netz. Alle auf eine Größe umgerechnet.

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Alle Angebote in einer Rangfolge

Jedes Angebot in Euro im Jahr und in Cent je Kilowattstunde, die tatsächlich eingespeist wird. Erst diese zweite Zahl macht die Angebote vergleichbar – und sie trennt sie um das Zehnfache.

 Angebotsspiegel Direktvermarktung · Rangfolge
Rangfolge der acht Musterangebote nach Jahreskosten
# Anbieter und Preismodell Kosten je Jahr je eingespeister kWh Anteil an der Vergütung Verhältnis
1 Bundesweiter Händler0,25 ct/kWh 382 EUR 0,40 ct 7 %
2 Mehrerlösmodell3 % Abschlag vom Marktwert 436 EUR 0,46 ct 8 %
3 Direktvermarkter online0,18 ct/kWh · 120 EUR/a Pauschalen 689 EUR 0,73 ct 12 %
4 Regionalversorger0,45 ct/kWh · 600 EUR/a Pauschalen 1.275 EUR 1,34 ct 22 %
5 Stadtwerk regional1.584 EUR/a Pauschalen · 10 % Abschlag vom Marktwert 2.012 EUR 2,12 ct 35 %
6 Energiehändler0,35 ct/kWh · 1.500 EUR/a Pauschalen 2.063 EUR 2,17 ct 36 %
7 Komplettanbieter2.280 EUR/a Pauschalen 2.280 EUR 2,40 ct 40 %
8 Leistungspreismodell8,50 EUR je kW installiert 4.250 EUR 4,47 ct 75 %
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Und wo die Rangfolge kippt

Die steigende Linie in der Mitte ist das Angebot mit einem Anteil am Marktwert: Es überholt zwei Festpreisangebote genau in der Spanne, in der sich der Marktwert normalerweise bewegt. Die waagerechte Linie ganz oben ist ein Preis je installiertem Kilowatt – er bleibt gleich, egal wie wenig eingespeist wird. Wer nur ein Jahr rechnet, entscheidet falsch.

 Angebotsspiegel Direktvermarktung · Kostenverlauf
01.0002.0003.0004.0005.000123456789101112Marktwert Solar (ct/kWh)Jahreskosten (EUR)LeistungspreismodellStadtwerk regionalKomplettanbieterEnergiehändlerRegionalversorgerDirektvermarkter onlineMehrerlösmodellBundesweiter Händler
3 Kipppunkte allein zwischen diesen acht Angeboten – Stellen, an denen ein anderer Anbieter der günstigste wird. Zum Vergleich: Der Monatsmarktwert Solar lag 2026 zwischen 1,32 ct im April und 11,02 ct im Januar, 2025 im Jahresmittel bei rund 4,5 ct. Eine Rangfolge, die sich in dieser Spanne mehrfach dreht, trägt keine Entscheidung über drei Jahre Vertragslaufzeit.
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Was im Angebot fehlt

Sechs Punkte, die im Ernstfall mehr kosten als jeder Preisunterschied. Kein einziges Angebot regelt alle sechs – und das günstigste ist selten das am besten geregelte.

 Angebotsspiegel Direktvermarktung · Vertragsbedingungen
Vertragsbedingungen der acht Musterangebote
Anbieter Vergütungs­anteil Ausgleichs­energie Negative Preise Bindung Technik­kosten Reststrom
Bundesweiter Händler 100 % des Spotpreises trägt der Anbieter Abregelung mit Ausgleich 2 Jahre, 3 Mon. 144 € im Jahr nicht angeboten
Mehrerlösmodell 97 % des Spotpreises trägt der Anbieter Abregelung ohne Ausgleich 1 Jahr, 1 Mon. 308 € im 1. Jahr mit angeboten
Direktvermarkter online nicht beziffert nicht geregelt nicht geregelt 3 Jahre, 12 Mon. 858 € im 1. Jahr nicht angeboten
Regionalversorger 100 % des Spotpreises beim Kunden, 0,1 ct/kWh Abregelung mit Ausgleich 2 Jahre, 6 Mon. 422 € im 1. Jahr mit angeboten
Stadtwerk regional 90 % des Spotpreises nicht geregelt Betreiber zahlt 110 % 1 Jahr, Verlängerung nicht beziffert erst nach Lastgang
Energiehändler nicht beziffert nicht geregelt nicht geregelt nicht genannt 230 € einmalig nicht angeboten
Komplettanbieter 100 % des Spotpreises trägt der Anbieter Abregelung mit Ausgleich 2 Jahre, 3 Mon. kein Aufwand mit angeboten
Leistungspreismodell 100 % des Spotpreises trägt der Anbieter Abregelung ohne Ausgleich 1 Jahr, 3 Mon. kein Aufwand nicht angeboten
Musterauswertung. Aufbau und Darstellung entsprechen dem echten Angebotsspiegel; die Konditionen sind marktnah gewählt und keinem bestimmten Anbieter zugeordnet.

Aus einem echten Projekt

432 kWp auf dem Dach, 77 Prozent Eigenverbrauch, sieben Direktvermarkter angefragt. Das kam dabei heraus.

1.002 €
Unterschied im Jahr zwischen dem günstigsten und dem teuersten vorliegenden Angebot
36–53 %
der Einspeisevergütung gehen je nach Angebot für die Vermarktung ab
0
Angebote regelten alle sechs Vertragspunkte vollständig

Was eine Monatspauschale wirklich kostet

Vermarkter rechnen in Euro je Monat. Entscheidend ist, was davon auf jede eingespeiste Kilowattstunde entfällt. Drei Regler genügen – auch mit den Pfeiltasten bedienbar.

430 kWp
85 %
125 €/Monat
Vermarktete Menge
61.275 kWh
von 408.500 kWh Erzeugung im Jahr
Pauschale je eingespeister kWh
2,45 ct
1.500 € Pauschale im Jahr
Anteil an der Vergütung
41 %
Die Pauschale allein kostet 2,45 ct je eingespeister Kilowattstunde und damit 41 Prozent der Vergütung. Arbeitspreis, Abschläge und Technik kommen noch hinzu.
Annahmen, offengelegt: 950 kWh je kWp im Jahr, anzulegender Wert 5,98 ct/kWh (gestaffelte EEG-Vergütung, Inbetriebnahme August 2026 bis Januar 2027). Gerechnet wird nur die Grundpauschale – Arbeitspreise, Abschläge vom Marktwert und Technikkosten kommen hinzu.

Direktvermarkter finden, Angebote vergleichen, Vertrag prüfen

Drei Schritte, zwei bis drei Wochen, ein Ergebnis zum Unterschreiben.

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Passende Anbieter auswählen

Aus 65 recherchierten Vermarktern die sechs bis acht, die zu Leistung, Eigenverbrauch, Messung und Bundesland passen – bewusst mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen.

2

Mit festem Raster anfragen

Alle bekommen dieselben Fragen zu Entgelt, Ausgleichsenergie, negativen Preisen, Technik, Laufzeit und Reststrom. Nur so lassen sich die Antworten überhaupt nebeneinanderlegen.

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Angebotsspiegel und Empfehlung

Ein Dokument mit Rangfolge, Kostenverlauf, offenen Punkten je Anbieter und einer begründeten Empfehlung. Genau die Ansichten von oben.

Häufige Fragen zur Direktvermarktung

Kurz beantwortet – ausführlich im Gespräch.

Ab wann ist Direktvermarktung Pflicht?

Ab einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt gibt es die EEG-Vergütung nur noch über die Direktvermarktung (§ 21 Abs. 1 EEG). Eine Absenkung dieser Schwelle ist im Gesetzgebungsverfahren. Kleinere Anlagen dürfen freiwillig wechseln, müssen aber nicht.

Was kostet ein Direktvermarkter?

Es gibt keine veröffentlichten Preise. Die Modelle unterscheiden sich grundlegend: Cent je Kilowattstunde, Euro je installiertem Kilowatt, ein Anteil am Marktwert oder eine feste Monatspauschale – oft kombiniert. In unserer Musterauswertung liegen acht Angebote für dieselbe Anlage zwischen 0,40 und 4,47 Cent je eingespeister Kilowattstunde, also zwischen 7 und 75 Prozent der Einspeisevergütung. Vergleichbar wird das erst, wenn man alles auf Cent je eingespeister Kilowattstunde umrechnet.

Wie finde ich einen Direktvermarkter?

Ein offizielles Verzeichnis gibt es nicht. In Frage kommen bundesweite Energiehändler, virtuelle Kraftwerke, Stadtwerke und Regionalversorger – mit sehr unterschiedlichen Mindestgrößen, Gebieten und Geschäftsmodellen. Wir führen eine eigene, einzeln recherchierte Liste mit 65 Anbietern und wählen daraus die sechs bis acht aus, die zu Leistung, Eigenverbrauch, Messung und Bundesland der Anlage passen.

Worauf muss ich im Direktvermarktungsvertrag achten?

Auf sechs Punkte, die im Ernstfall mehr kosten als jeder Preisunterschied: welcher Anteil des Börsenpreises ausgezahlt wird, wer die Ausgleichsenergie trägt, was bei negativen Börsenpreisen passiert und ob abgeregelt wird, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist, die Kosten für Fernsteuerung und Messung sowie die Frage, ob der Reststrom mit angeboten wird. Viele Angebote lassen mehrere dieser Punkte offen.

Kann ich den Direktvermarkter wechseln?

Ja. Der Wechsel der Veräußerungsform ist nach § 21c EEG zum Beginn eines Kalendermonats möglich; daneben gelten die Laufzeiten und Kündigungsfristen des Vertrags. Üblich sind zwölf Monate mit automatischer Verlängerung – das ergibt jedes Jahr eine Gelegenheit, neu zu vergleichen.

Angebote liegen schon vor?

Schicken Sie uns zwei davon. Wir rechnen sie auf Cent je vermarkteter Kilowattstunde um und sagen Ihnen, welche Punkte darin ungeklärt sind – der erste Blick ist unverbindlich.

enerGUIDE ist unabhängig und erhält keine Vermittlungsprovision von Direktvermarktern. Wir verkaufen keine Verträge, sondern die Einordnung.

Der Rechner liefert eine Indikation auf Basis der oben genannten Annahmen, keine Zusage. Die Musterauswertung zeigt marktnah gewählte Konditionen und keine Angebote bestimmter Anbieter. Die Zahlen aus dem echten Projekt stammen aus einer realen Auswertung; Auftraggeber und Anbieter sind nicht genannt. Keine Rechts- und keine Steuerberatung.