NRW fördert kommunale Solaranlagen mit bis zu 90 Prozent — man darf es nur nicht beantragen

Ein Fördertopf, der voll ist. Ein Antragsfenster, das zu ist. Und niemand, der sagt, warum.

Es gibt in Nordrhein-Westfalen eine Förderung, die alles hat, was eine gute Förderung braucht.

Sie ist großzügig: bis zu 90 Prozent der Kosten für eine Solaranlage mit Speicher auf einem kommunalen Gebäude, höchstens 350.000 Euro. Für die Planung gilt derselbe Satz, bei finanzschwachen Kommunen sogar bis zu 100 Prozent.

Sie ist ordentlich gemacht: ein Runderlass des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums vom 30. Januar 2026, veröffentlicht im Ministerialblatt, gültig bis zum 30. Juni 2027.

Sie ist gut begründet: Das Land will die Energiewende beschleunigen, so steht es im ersten Absatz.

Sie hat nur einen Fehler. Man kann sie nicht beantragen.

Ein Satz, der alles erledigt

Auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg steht dort, wo sonst das Antragsformular wäre, dieser Satz:

Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden; die Antragstellung muss daher ausgesetzt werden.

Das war's. Kein Datum. Keine Begründung. Kein „voraussichtlich ab". Kein Verweis auf einen Beschluss, einen Haushalt, irgendetwas.

Ein Satz im Passiv, und ein Förderbereich im Millionenwert ist erledigt.

Man braucht dafür keinen Landtag und keine Aufhebung. Denn in der Richtlinie steht sinngemäß: Ein Anspruch besteht nicht, und wann Anträge gestellt werden können, gibt die Behörde auf ihrer Internetseite bekannt.

Wird nichts bekanntgegeben, gibt es kein Antragsfenster. Gibt es kein Fenster, gibt es kein Geld. Ohne dass irgendjemand irgendetwas entschieden haben muss.

Alle sieben. Ohne Ausnahme.

Es geht nicht um ein Detail am Rand. Das Fördermodul „Erneuerbare Energien zur Stromerzeugung" hat sieben Fördergegenstände. Wir haben jeden einzelnen auf der Behördenseite aufgerufen:

  • Solaranlagen mit Speicher auf kommunalen Gebäuden — gesperrt
  • Machbarkeitsstudien und Planungen — gesperrt
  • Freiflächen-, Agri- und schwimmende Solaranlagen — gesperrt
  • Wasserkraft — gesperrt
  • Erneuerung der Hauselektrik, Voraussetzung für Mieterstrom — gesperrt
  • Fassaden-Photovoltaik — gesperrt
  • Solar-Carports über Parkplätzen — gesperrt

Sieben von sieben. Immer derselbe Satz, Wort für Wort.

Das Datum, das es woanders gibt

Und jetzt der Teil, an dem man merkt, dass hier kein Versehen der IT-Abteilung vorliegt.

Im selben Programm ist auch die Förderung für Lüftungsanlagen ausgesetzt. Dort schreibt die Behörde:

Die Förderung ist seit dem 25.03.2026 ausgesetzt.

Mit Datum. Einen Klick entfernt, dieselbe Webseite, dieselbe Vorlage.

Bei den sieben Photovoltaik-Gegenständen: kein Datum. Bei keinem einzigen.

Die Behörde kann also datieren. Sie tut es an anderer Stelle. Bei Photovoltaik lässt sie es weg. Und ohne Datum kann niemand nachrechnen, wie lange das schon so geht — und niemand fragen, warum es so lange so ist.

Die Richtlinie glaubt sich selbst nicht mehr

Es gibt in dem Dokument eine Stelle, die mehr verrät als alles andere.

Gleich zu Beginn steht, wozu diese Richtlinie da ist: für den sparsamen Einsatz von Energie und für die Nutzbarmachung erneuerbarer Wärmequellen. Strom kommt darin nicht vor. Nicht erwähnt, nicht angedeutet.

Ein paar Absätze weiter kommt dann trotzdem das komplette Fördermodul zur Stromerzeugung. Sieben Fördergegenstände. Beträge bis zu einer Million Euro.

Ein Modul, das der eigene Zweck des Papiers nicht mehr abdeckt. Wie eine Karteileiche, die man mitschleppt, weil das Streichen mehr Aufmerksamkeit erregt hätte als das Liegenlassen.

Dazu passt der Rest der Zeitleiste: Mitte Februar 2026 wird die neue Richtlinie veröffentlicht und das Antragsverfahren wieder geöffnet — mit allen sieben Solar-Bausteinen, sauber ausformuliert. In der amtlichen Förderübersicht vom 23. März 2026, keine sechs Wochen später, kommt das gesamte Modul nicht mehr vor. Es beginnt bei der Fortbildung.

Als das Ministerium die Fortsetzung des Programms öffentlich vorstellte — Ladeinfrastruktur, Erdwärmebohrungen, Abwärmeberatung, weniger Bürokratie —, kam Photovoltaik in der Mitteilung nicht vor. Nicht als fortgesetzt. Nicht als beendet. Gar nicht.

Ein Förderbereich, in den 2025 allein für Freiflächen- und Agri-Anlagen knapp 50 Millionen Euro geflossen sind, verschwindet, ohne dass ihn jemand für tot erklärt.

Wer es nicht erfährt, zahlt

Geld hinter Gitterschranke im Tresor, ein Schlüssel wird in einen Gully geworfen — Sinnbild für unerreichbare FördermittelDas Geld ist da. Der Zugang nicht.

Das Ärgerlichste ist nicht das fehlende Geld. Fördermittel dürfen enden. Haushalte sind endlich. Das versteht jeder.

Das Ärgerliche ist, dass es niemand erfährt.

Die Richtlinie steht online, gültig, mit den 90 Prozent. Die Förderdatenbank des Bundes listet das Programm ohne einen einzigen Hinweis auf eine Sperre. Ratgeberportale schreiben bis in den Sommer 2026 fröhlich, die Förderung sei verfügbar — eines nennt sogar Zuschüsse pro Kilowatt, die in keiner Fassung der Richtlinie je gestanden haben.

Ein Kämmerer, der seine Hausaufgaben macht, findet also drei Quellen, die ihm dasselbe sagen: Es gibt Geld. Erst am Antragsformular erfährt er, dass es das nicht gibt.

Und dann kommt die Falle. Gefördert wird nur, wer vor dem Bescheid noch nicht angefangen hat. Wer wartet, verliert Zeit. Wer baut, verliert den Anspruch — endgültig, auch wenn die Förderung eines Tages zurückkommt.

Man hat also die Wahl zwischen Stillstand und Selbstzahlung. Ausgeschrieben ist etwas anderes.

Beim ersten Mal war es wenigstens ehrlich

Ende 2023 hat das Land dieselben Bausteine schon einmal abgeschaltet. Damals stand ein Grund dabei: die angespannte Haushaltslage. Unschön, aber nachvollziehbar. Man konnte sich darauf einstellen.

2026 fehlt selbst das.

Wohin steuert das?

Vielleicht ist es Überlastung. Vielleicht hat in einem großen Haus niemand die Kraft gehabt, eine unangenehme Nachricht auch als solche zu formulieren.

Vielleicht ist es aber auch das Gegenteil: eine Richtlinie, die weiter gilt, weil eine geltende Richtlinie gut aussieht — und ein Antragsfenster, das geschlossen bleibt, weil ein geschlossenes Fenster nichts kostet.

Man kann es nicht wissen, weil es niemand sagt. Genau das ist das Problem.

Wer eine Förderung streicht, muss das aushalten können. Wer sie stattdessen nur unerreichbar macht, spart sich die Debatte und behält das Prospekt.

Kommunen bekommen von diesem Land derzeit eine Solarpflicht, eine Wärmeplanungspflicht und eine Förderrichtlinie mit einer 90 vorne dran. Zwei davon sind verbindlich.

Und was macht man jetzt?

Nüchtern bleiben und ohne Landesförderung rechnen.

Photovoltaik trägt sich in vielen kommunalen Fällen auch ohne Zuschuss — über den eingesparten Strombezug, nicht über die Einspeisung. Das muss man sauber durchrechnen, statt auf ein Fenster zu warten, von dem niemand sagt, ob es je wieder aufgeht.

Und bei diesem Thema keiner Ratgeberseite glauben. Nur der Behördenseite. Oder dem Telefon.

Quellen und Prüfstand

  • Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik, Runderlass vom 30.01.2026, Ministerialblatt NRW Nr. 40 vom 17.02.2026; insbesondere Nummern 1.1, 1.3, 2, 6.1.1 bis 6.1.7, 7.2, 8
  • Förderübersicht Klimaschutztechnik 2026 der Bezirksregierung Arnsberg, Stand 23.03.2026
  • Aussetzungsvermerke auf den sieben Fördergegenstandsseiten der Bezirksregierung Arnsberg, jede Seite einzeln aufgerufen
  • Datierter Aussetzungsvermerk zu den Lüftungsanlagen, Bezirksregierung Arnsberg
  • Mitteilung des Ministeriums zur Fortsetzung der Programme, Februar 2026
  • Förderdatenbank des Bundes, Übersicht der Programme des Landes NRW
  • Alle Angaben geprüft am 1. September 2026 an der jeweiligen amtlichen Fundstelle.

Nicht geklärt und daher hier nicht behauptet: der Grund der Aussetzung und ihr genaues Datum. Hierzu liegt keine Auskunft der zuständigen Stellen vor. Die Deutungen im letzten Abschnitt sind als Fragen formuliert und sind keine Tatsachenbehauptungen über Beweggründe.

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Wir prüfen Förder- und Rechtsstände in festen Abständen gegen die amtliche Fundstelle und ziehen Änderungen nach. Jeder Eintrag führt sein Prüfdatum mit.

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