Förderdschungel Erneuerbare Energien: Warum niemand mehr durchblickt

Die Frage klingt harmlos: „Gibt es für unser Vorhaben eine Förderung?"

Sie ist es nicht. Sie ist eine der am schwersten zu beantwortenden Fragen im gesamten Energierecht — und zwar nicht, weil die Antwort kompliziert wäre, sondern weil der Weg dorthin über vier Rechtsebenen, sechzehn Bundesländer, tausende Seiten Verwaltungstext und eine erhebliche Zahl von Quellen führt, die es in einem halben Jahr nicht mehr geben wird.

Wir haben diesen Weg abgeschritten. Nicht überschlägig, sondern Richtlinie für Richtlinie, Nummer für Nummer. Was dabei herauskam, hat uns selbst überrascht.

Vier Ebenen, die niemand zusammenführt

Eine Förderung für eine Photovoltaikanlage kann aus vier Richtungen kommen:

  • EU-Ebene: meist keine Antragsadresse, sondern Mittelherkunft. EFRE-Geld erreicht Sie über Ihr Bundesland, nicht über Brüssel. Dazu die Beihilferahmen AGVO und De-minimis — kein Förderprogramm, sondern die Obergrenze über allen anderen.
  • Bundesebene: KfW, BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Kommunalrichtlinie. Dazu zwei Steuerregelungen, die kaum jemand als Förderung wahrnimmt, obwohl sie es sind.
  • Landesebene: sechzehn eigene Förderlandschaften, die sich in Aufbau, Sprache und Systematik grundlegend unterscheiden.
  • Kommunale Ebene: allein in Nordrhein-Westfalen bis zu 396 Gemeinden, die eigene Programme auflegen, pausieren und wieder einstellen.

Vier Ebenen, vier Logiken, vier Sprachregelungen — und keine Stelle, die sie für ein konkretes Vorhaben zusammenführt.

Der eigentliche Punkt: Es steht nicht im Gesetz

Wer glaubt, es reiche, das EEG zu lesen, hat das Problem noch nicht gesehen. Die Zahlen, auf die es ankommt, stehen nicht im Gesetz. Sie stehen eine oder zwei Ebenen darunter:

Ein Landesgesetz nennt die Pflicht. Eine Verordnung nennt das Verfahren. Ein Runderlass nennt den Fördersatz. Ein Förderaufruf nennt das Zeitfenster. Und eine Vollzugsbekanntmachung nennt die Zentimeter, an denen die Planung tatsächlich scheitert.

Ein Beispiel aus unserer Arbeit: Für Schleswig-Holstein mussten wir zwei Verwaltungsdokumente im Volltext auswerten, um die Brandschutzabstände von Solaranlagen zu Brandwänden belastbar zu haben — die Vollzugsbekanntmachung zur Landesbauordnung mit 246 Seiten und den Organisations- und Verfahrenserlass mit 108 Seiten. 354 Seiten für ein Land, für ein Teilthema, und das ist Baurecht, nicht einmal Förderung.

Rechnen Sie das grob auf sechzehn Länder hoch, und Sie sind bei mehreren tausend Seiten, bevor die erste Förderrichtlinie überhaupt aufgeschlagen ist. Für ein bundesweit tätiges Unternehmen mit Standorten in acht Ländern ist das keine Recherche mehr, sondern ein Projekt.

Was wir gezählt haben

Wir sind mit einem Register in die Arbeit gegangen, das für Nordrhein-Westfalen acht Förderprogramme auswies. Es waren mehr.

  • Nach der Auswertung amtlicher Quellen: 18.
  • Nach dem Lesen des Runderlasses im Volltext: 28.
  • Nach der Zerlegung der Sammelprogramme in ihre einzelnen Fördergegenstände: 37 — für ein Bundesland.

Der Grund für den Sprung ist lehrreich. Was von außen wie ein Programm aussieht, ist innen ein Bündel. Die Landesförderung für emissionsarme Mobilität etwa erscheint in jeder Übersicht als eine Zeile. Tatsächlich sind es acht Bausteine mit unterschiedlichen Zielgruppen, Sätzen und Fristen — und einer davon läuft ein halbes Jahr früher aus als die anderen sieben. Wer die Zeile liest, weiß das nicht. Wer den Erlass liest, weiß es.

Der aktuelle Stand unserer Erhebung: 61 erfasste Förderprogramme, davon 48 aus zwei vollständig ausgewerteten Bundesländern, 11 auf Bundesebene, dazu der EU-Rahmen. Dahinter stehen 82 einzeln geführte Rechts- und Förderquellen mit eigenem Prüfdatum.

Zwei von sechzehn Ländern. Das ist der ehrliche Stand — und er zeigt die Größe der Aufgabe deutlicher als jede Schätzung.

Warum die Suche „für mein Projekt" immer ins Leere läuft

Der häufigste Denkfehler bei der Fördersuche ist der Blick auf das Projekt. Ein Vorhaben lautet: Dachanlage plus Fassaden-PV plus Speicher plus Ladepunkte. Danach sucht man — und findet nichts.

Der Grund: Fördermittel werden nie für ein Projekt bewilligt, sondern immer für eine Maßnahme. Ein Antrag je Fördergegenstand. Die Kombination, nach der Sie suchen, gibt es in keiner Richtlinie. Die einzelnen Bausteine dagegen sehr wohl — nur eben in vier verschiedenen Programmen, auf drei Ebenen, mit drei verschiedenen Antragsstellen.

Und selbst dann ist es nicht additiv. Wer drei Maßnahmen einzeln fördern lässt, darf nicht dreimal voll schöpfen: Die beihilferechtlichen Grenzen gelten je Unternehmen, nicht je Maßnahme. De-minimis endet bei 300.000 Euro in drei Jahren.

Die Zielgruppe entscheidet — und das steht selten vorne dran

Dieselbe Maßnahme, dasselbe Bundesland, unterschiedliche Antwort — je nachdem, wer fragt. Belegte Beispiele aus unserer Erhebung für Nordrhein-Westfalen:

  • Ladepunkte: für Kommunen zwei Programme, für Gewerbe und Industrie je eines, für Privatpersonen keines.
  • Beratungs- und Konzeptleistungen: für Kommunen drei, für Gewerbe drei, für Industrie zwei, für Privatpersonen keines.
  • Carport mit PV über Stellplätzen: für alle Zielgruppen einschließlich Privatpersonen — hier ist die verbreitete Annahme, das sei rein gewerblich, schlicht falsch.

Solche Unterschiede stehen nicht in der Programmüberschrift. Sie stehen in Nummer 3 der Richtlinie, manchmal als Grundregel, manchmal als Ausnahme in Nummer 6, und gelegentlich nur als Schweigen — was bedeutet, dass die Grundregel gilt. Wer das nicht auseinanderhält, verschweigt einem Antragsteller eine Förderung, die ihm zusteht.

Das Problem, über das niemand spricht: Quellen verschwinden

Gesetze bleiben. Förderquellen nicht.

Ein Fördertopf wird aufgelegt, ist nach Monaten ausgeschöpft, wird pausiert — und die Seite verschwindet. Wird das Programm neu aufgelegt, entsteht eine neue Seite unter neuer Adresse, oft unter demselben Namen, aber mit anderen Sätzen. Der Link, den Sie sich vor einem Jahr gespeichert haben, führt ins Nichts oder, schlimmer, auf eine überholte Fassung, die noch online steht.

Drei belegte Fälle aus unserer Arbeit:

  • Ein Landesprogramm für private Photovoltaik in Schleswig-Holstein wurde Ende 2023 eingestellt. Einen direkten Landeszuschuss dafür gibt es seither nicht mehr — die Frage danach wird trotzdem regelmäßig gestellt.
  • Ein Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur mit Photovoltaik und Speicher war 2023 innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft und ist seither nicht wieder aufgelegt worden.
  • Ein Landesbaustein für Ladepunkte an Mietgebäuden pausierte im Frühjahr 2026, weil der Bund ein eigenes Programm auflegte — und wurde im August 2026 mit 25 Millionen Euro gezielt dort wieder geöffnet, wo der Bund nicht fördert. Wer im Juni geschaut hat, hat eine richtige und heute falsche Antwort bekommen.

Genau deshalb halten wir ausgelaufene Programme in unserer Datenbank stehen, ausgegraut und mit eigener Statusmarke. Dass es etwas einmal gab und jetzt nicht mehr, ist ebenfalls eine Antwort — und meist die, die man am schwersten findet.

Auch Fachleute steigen nicht mehr durch

Das ist kein Vorwurf, sondern eine Zustandsbeschreibung. Zwei Beispiele, an denen wir es selbst gesehen haben.

Erstens: In Nordrhein-Westfalen wurde die Regelung zum Mindestabstand von Solaranlagen zu Brandwänden zum 1. Januar 2024 ersatzlos gestrichen. Die alten Werte — 1,25 Meter bei Glas-Folien-Modulen, 0,50 Meter bei Glas-Glas-Modulen — stehen bis heute in zahlreichen Fachübersichten, Merkblättern und Planungshilfen. Wer danach plant, verschenkt auf einem Reihenhausdach rund ein Viertel der möglichen Module.

Zweitens, und das war unser eigener Fehler: Wir hatten ein Carport-Förderprogramm als ausgelaufen erfasst. Ausgelaufen war aber nur ein einzelner Förderaufruf im Oktober 2024 — das Programm selbst steht unverändert in der geltenden Richtlinie, mit 500 Euro je Kilowattpeak bis 50.000 Euro. Förderaufruf und Förderprogramm sind zwei verschiedene Dinge. Wir sind darauf hereingefallen, obwohl wir genau davor gewarnt hatten. Das zeigt, wie feinmaschig die Fallen sind.

Wenn das Fachleuten passiert, die nichts anderes tun, dann ist die Erwartung, eine Kommune oder ein Mittelständler könne das nebenbei erledigen, unrealistisch.

Was wir daraus gebaut haben

Aus dieser Arbeit ist unser Energiepolitik-Radar entstanden — nach unserer Kenntnis der erste Versuch, vier Dinge in einer Struktur zusammenzuführen, die bisher getrennt lagen:

  • die Bundesgesetze und Paragraphen des Energierechts,
  • das Landesrecht der sechzehn Bundesländer einschließlich Landesverordnungen, Runderlassen und Vollzugsbekanntmachungen,
  • die Förderprogramme aller vier Ebenen,
  • und die Verbindung zwischen beidem — denn eine Solarpflicht ohne die passende Förderung ist eine halbe Auskunft.

Jeder Eintrag führt seine Fundstelle, sein Prüfdatum und seine Belegstufe mit: A bedeutet, wir haben den Richtlinientext selbst im Wortlaut gelesen. B bedeutet amtliche Quelle ohne Volltext. C bedeutet Fachquelle, nicht amtlich belegt. Sie sollen erkennen können, worauf eine Zahl beruht, statt jeder Angabe dasselbe Gewicht beizumessen.

Wie die Förderabfrage funktioniert

Die Abfrage stellt zwei Fragen: Wer sind Sie? und Was haben Sie vor?

Neun Zielgruppen — von der Kommune über Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft und Wohnungswirtschaft bis zur Privatperson. 24 Maßnahmen — Dach-PV, Freifläche, Parkplatz, Fassade, Agri-PV, Speicher, Ladepunkte, Elektrofahrzeuge, Wärmepumpe, Wärmenetz, Solarthermie, Geothermie, Wind, Wasserkraft, Wasserstoff, Netzanschluss, Beratung, Konzepte und weitere. Dazu das Bundesland.

Das Ergebnis gilt genau für diese Kombination und zeigt je Treffer:

  • Ebene und Programmname, Fördergegenstand und Fördersatz,
  • Höchstbetrag, Frist und Bewilligungsstelle,
  • die harten Bedingungen — etwa dass ein Batteriespeicher nie allein förderfähig ist, sondern nur im System mit einer Anlage und höchstens mit dem Zweifachen der Anlagenleistung in Kilowattstunden,
  • Ausschlüsse und Kumulierungsregeln,
  • die Rechtsgrundlage mit Fundstelle,
  • und ausgelaufene Programme, ausgegraut, aber sichtbar.

Wenn nichts gefunden wird, endet die Antwort nicht mit einer Fehlanzeige. Sie nennt den Grund: „Es gibt hier zwei Programme zu diesem Thema — aber nicht für diese Zielgruppe." Und sie nennt die nächstgelegenen Treffer. Eine leere Antwort hat immer eine Ursache, und die gehört dazu.

Ein einzelnes Programm lässt sich als Favorit merken. Ändert sich etwas daran, wird es beim nächsten Abgleich gemeldet — denn Förderrichtlinien ändern sich häufiger als Gesetze.

Was wir ausdrücklich nicht behaupten

Beim Thema Förderung wird genauer hingesehen als bei jedem anderen. Deshalb hier die Grenzen, unaufgefordert:

Zwei von sechzehn Bundesländern sind vollständig ausgewertet. Für die übrigen vierzehn stehen Bundes- und EU-Ebene bereit, die Landesebene ist ausdrücklich als „noch nicht recherchiert" gekennzeichnet — nicht als „gibt es nicht". Die kommunale Ebene ist gar nicht erfasst, und wir sagen das dazu. Wo uns eine Angabe fehlt, steht das auf der Karte, statt einfach leer zu bleiben.

Und der Vorbehalt, der über allem steht: Diese Übersicht ist ein Indikator, keine verbindliche Förderauskunft. Förderprogramme werden pausiert, ausgesetzt, neu aufgelegt und in ihren Sätzen geändert, oft ohne dass der Name wechselt; Töpfe laufen leer. Eine hundertprozentige Genauigkeit ist hier nicht erreichbar und wird auch nicht behauptet. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bewilligungsstelle — der Link dorthin steht bei jedem Eintrag.

Die Quellen werden nicht in Echtzeit angebunden, sondern in festen Abständen gegen den Stand an der amtlichen Fundstelle geprüft und bei Änderungen nachgezogen. Förderquellen stehen dabei im vierzehntägigen Takt, Verordnungen halbjährlich, Landesgesetze jährlich. Jeder Eintrag führt sein Prüfdatum mit.

Warum das mehr ist als ein Komfortproblem

Fehlende Förderkenntnis kostet nicht nur Zuschüsse. Sie verzerrt Investitionsentscheidungen.

Ein Beispiel, das wir im Normtext gefunden haben: Freiflächen-Photovoltaik wird in Nordrhein-Westfalen mit 20 Prozent gefördert — aber nur mit 15 Prozent, wenn der Strom eigenverbraucht wird. Agri-PV und Floating-PV dagegen mit 25 Prozent und bis zu einer Million Euro, ohne diesen Abschlag. Wer das nicht weiß, trifft eine Anlagenentscheidung auf falscher Grundlage. Und ein anderer Baustein derselben Richtlinie fördert ausschließlich Anlagen ohne EEG-Vergütung — wer die Vergütung mitkalkuliert, verliert die Förderung.

Solche Weichen stehen nicht in der Programmübersicht. Sie stehen im Erlass, in Nummer 6, im Nebensatz.

Genau dort haben wir nachgesehen.

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Förderungen für ein Projekt kombinieren? Grundsätzlich ja — aber nicht beliebig. Jede Maßnahme braucht einen eigenen Antrag, und die beihilferechtlichen Obergrenzen gelten je Unternehmen, nicht je Maßnahme. Manche Landesprogramme schließen die Kombination mit anderen Landesprogrammen für dieselbe Maßnahme ausdrücklich aus, andere begrenzen die Gesamtquote. In Einzelfällen ist ein Bundesprogramm sogar vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Warum finde ich für meine Kombination aus mehreren Maßnahmen nichts? Weil es sie als Kombination nicht gibt. Fördermittel werden je Maßnahme bewilligt. Ein Vorhaben muss deshalb erst in seine Bausteine zerlegt und jeder Baustein einzeln geprüft werden.

Reicht es, das Gesetz zu lesen? Nein. Fördersätze, Schwellenwerte und Fristen stehen in Richtlinien, Runderlassen und Förderaufrufen — also mehrere Ebenen unterhalb des Gesetzes. Dort ändern sie sich auch am häufigsten.

Gilt eine Förderung, die ich für eine Kommune gefunden habe, auch für mein Unternehmen? In der Regel nicht. Die Zielgruppe ist bei vielen Programmen das entscheidende Kriterium und weicht von Baustein zu Baustein ab — teils nur für Kommunen, teils nur für kleine und mittlere Unternehmen, teils nur für produzierendes Gewerbe unterhalb einer Beschäftigtenzahl.

Was passiert, wenn ich vor dem Bewilligungsbescheid anfange? Der Antrag wird abgelehnt. Ohne Ausnahme. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein — das ist die häufigste vermeidbare Fehlerquelle überhaupt.

Wenn Sie es für Ihr Vorhaben konkret wissen wollen

Wir arbeiten Bundesländer auf Anfrage in derselben Tiefe auf wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein — Richtlinientext im Volltext, Fördergegenstand für Fördergegenstand, mit Belegstufe und Prüfdatum. Für Portfolios mit Standorten in mehreren Ländern lässt sich das je Standort auswerten.

Sprechen Sie uns an. Die Frage, ob es für Ihr Vorhaben Geld gibt, sollte nicht daran scheitern, dass die Antwort auf 3.000 Seiten verteilt ist.

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